Arbeitssicherheit Süd |
Mitgängerflurförderzeuge
Ziel
Die Erstunterweisung/Fachunterweisung zum Flurförderzeugführer hat das Ziel, den Fahrschüler so
zu schulen, dass er diese Flurförderzeugbauart mindestens für die Erledigung der Aufgaben des Unternehmers, der speziell für diese Arbeiten den Ausbildungsauftrag erteilt hat, fachgerecht und damit
sicherheitsgemäß ausführen kann.
Die Unterweisung erfolgt gemäß den Forderungen der BGV D27.
Inhalte
-Vorschriftenüberblick -Physikalische Grundlagen
-Einsatzkontrolle- -Fahrbetrieb
-Lastaufnahme -Schwerpunkt
-Fahrübungen- -Einlagern und Auslagern
-Innerbetriebliche Verantwortung - Prüfung
Voraussetzung
Körperliche und geistige Eignung;
Mindestalter 18 Jahre.