Arbeitssicherheit Süd |
Arbeitssicherheit
Haben Sie Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
Wenn ja, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und somit versichert werden. Ebenfalls haben Sie ab einem Mitarbeiter alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie alle
weiterführenden Vorschriften zu beachten.
Ein sicheres Unternehmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.
Wir helfen Ihnen dabei!
Beratung:
- bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen / Arbeitsstätten /Betriebsanlagen
- bei der Auswahl, Beschaffung und Erprobung von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen
- bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen
- bei der Erstellung von Dokumentationen
Überprüfung:
- von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren
- von Überwachungsbüchern, Erste-Hilfe-Einrichtungen
- ihrer eingerichteten Bildschirmarbeitsplätze
- ihrer künstlichen Arbeitsplatzbeleuchtung